Wer sich ein neues Fahrzeug zulegen möchte, der steht erst einmal vor der Frage: wohin mit meinem “Alten”? Es ist mitunter nicht immer leicht für den Laien, auf dem Gebrauchtwagenmarkt den Überblick zu behalten. Im Folgenden finden Sie ein paar Tipps, wie Sie am besten vorgehen sollten, wenn es darum geht, Ihr Auto zu verkaufen.
In erster Linie sollten Sie unbedingt einen schriftlichen Kaufvertrag aufsetzen, wenn Sie Ihr altes Auto verkaufen möchten. Im Geschäft sowie bei den Automobilklubs wie dem ADAC finden Sie geeignete Vordrucke für solche Kaufverträge. Damit sind Sie immer auf der sicheren Seite und müssen sich keine Gedanken mehr machen.
Wenn Sie als privater Verkäufer ein Auto verkaufen möchten, dass von Ihnen in erster Linie privat genutzt wurde, sollten Sie auf jeden Fall die Haftung für etwaige Sachmängel von vornherein ausschließen. Als Privatverkäufer haben Sie dieses Privileg und kommen dadurch auch nicht für später auftretende Schäden auf. Die Angaben über die gelaufene Kilometerleistung sowie des Baujahrs sind, im Gegensatz zum gewerblichen Händler, für private Verkäufer nicht als Garantie anzusehen. Dies setzt selbstverständlich voraus, dass die Angaben mit bestem Wissen und Gewissen getätigt wurden und nicht der Versuch einer vorsätzlichen Täuschung stattfand.
Übrigens, wer einen Gebrauchtwagen ersteht, der muss auch mit Verschleißerscheinungen rechnen. Selbst wenn der Wagen bei Übergabe einwandfrei war und ein paar Tage später in die Werkstatt muss, stellt das keinen Mangel dar.
Erst bei Übergabe des Kaufpreises werden dann die Zulassungsbescheinigungen I und II an den Käufer übergeben. Vorsicht ist bei Internetkäufern geboten: Bestehen Sie generell auf Barzahlung, denn es hat Methode von Kriminellen, Schecks platzen zu lassen. Lassen Sie sich auch unbedingt den Empfang der Fahrzeugpapiere schriftlich quittieren. Weitere Tipps und Informationen zu diesem und weiteren Themen finden Sie im kostenlosen Ratgeber Autos kaufen.